Barrierefreiheitserklärung

Für die Website www.klaeranlage-balingen.de

Der Zweckverband Abwasserreinigung Balingen ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.klaeranlage-balingen.de

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
    • Erklärungen in einfacher Sprache noch nicht vollständig und Gebärdensprache fehlt noch
    • Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei.
    • Einzelne Seiten/Bilder müssen noch angepasst werden (Bsp: Daten).
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 08.01.2026 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung. Die letzte Überprüfung wurde am 03.12.2025 vorgenommen.
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse info@klaeranlagebalingen.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
  5. Schlichtungsverfahren
    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
     
    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 123 39375
    E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


    Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Zollernalbkreis können Sie hier abrufen:

    Josef Ungermann - kommunaler Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen